AKZEPTIERTE VERSICHERUNGEN
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PRIVATE KRANKENKASSE / BEIHILFE
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen und die Beihilfe hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab und wird meist vollständig erstattet. Vor Therapiebeginn sollte die Kostenübernahme mit der Versicherung oder Beihilfestelle geklärt und die erforderlichen Antragsformulare angefordert werden.
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GESETZLICHE KRANKENKASSENVERSICHERUNG IM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Ihr Kind hat ein gesetzlich festgelegten Anspruch auf eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung. Wenn die Behandlung bei einem Therapeuten mit kassenärztlicher Zulassung nicht zeitnah erfolgen kann, ist auch als gesetzlich Versicherte/r möglich, die Behandlung in einer Privatpraxis zu beantragen.
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SELBSTZAHLER
Die Selbstzahlung bietet Vorteile wie den Wegfall zeitaufwendiger Gutachten zur Kostenübernahme und die nicht-aktenkundige Diagnose bei der Krankenkasse. Zudem können die Honorare steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die gesetzliche Schweigepflicht bleibt auch für Selbstzahlende gewährleistet.
